Interessantes
Bahrtuch
Bereits im Mittelalter war es Brauch, den aufgebahrten Sarg mit einem Bahrtuch zu bedecken. Die Menschen hatten Angst vor Hexen und Dämonen. Das mit christlichen Symbolen bestickte Bahrtuch sollte den Verstorbenen vor dem Zugriff der dunklen Mächte schützen. Die Adelsfamilien besaßen mitunter eigene, mit bunten Wappen in feiner Stickarbeit prächtig verzierte Bahrtücher.
Aber auch Handwerkszünfte und andere Berufsgemeinschaften verfügten über entsprechende, oft in Klöstern von den Ordensfrauen gestickte Bahrtücher. Als die Kommerzialisierung des Bestatter- gewerbes erfolgte, waren es die Bestattungsunternehmen, die bei den "k.u.k. privilegierten bürgerlichen Gold- und Silberstickereibetrieben" Bahrtücher für ihre Verwendung in Auftrag gaben. Das abgebildete, aus blauem Samt mit Silberstickerei und silbernen Fransen gezierte Bahrtuch diente für die Bestattung von Ledigen. Damit waren jugendliche Personen beiderlei Geschlechts und unverheiratete Frauen bis ins hohe Alter gemeint.
Josephinischer Gemeindesarg
(im Volksmund als "Klappsarg" bezeichnet)
Der große Reformator, Kaiser Joseph II., erließ im Jahre 1784 eine neue Begräbnisordnung, in der unter anderem vorgeschrieben war, dass die Verstorbenen nun mehr ohne Kleider in Säcke zu nähen seien. Das Begräbnis selbst sollte ohne Sarg durchgeführt werden.
Die Absicht des Kaisers war, vor allem Holz einzusparen. Zudem sollten auch die schönen Kleider, die man üblicherweise den Toten anzog, stattdessen den Lebenden von Nutzen sein. Vor allem aber wollte Joseph Il. mit dieser Maßnahme die Hygiene fördern und bewirken, dass die Leichen rascher in Verwesung übergehen und somit die Gräber in kürzerer Folge wiederzubelegen seien.
Während die überwiegende Zahl der Pfarrgemeinden in Reaktion auf das Dekret für die Trauerfeier herkömmliche Holzsärge verwendete - der in den Sack gehüllte Tote wurde beim offenen Grab aus dem Sarg gehoben - beschafften sich andere Pfarren Särge mit einem Mechanismus, der es ermöglichte, die Bodenbretter aufzuklappen, wodurch der Verstorbene etwas unsanft zur letzten Ruhe gebettet wurde.
Der Bevölkerung aber gefiel diese und andere Vorschreibungen des Monarchen in keiner Weise. Ein wahrer Proteststurm erhob sich und bereits nach einem halben Jahr, im Januar 1785 musste Kaiser Joseph II. die ungeliebte und heiß umstrittene Maßnahme wieder zurücknehmen.
Rettungswecker für Scheintote
Weit verbreitet war im Vorigen Jahrhundert die Angst der Menschen, scheintot, also lebendig, begraben zu werden. Johann Nepomuk Peter, er war Verwalter des niederösterreichischen Provinzialstrafhauses, stiftete im Jahre 1828 den dargestellten Rettungswecker für den "Leichenhof des Ortes Währing", den alten Währinger Ortsfriedhof. Die Verstorbenen wurden in der als Leichenkammer dienenden Friedhofskapelle aufgebahrt. Eine an ihrem Handgelenk befestigte Schnur führte in einer unterirdischen Leitung aus Tonröhren bis in die Unterkunft des Totengräbers zu dem dort installierten Weckapparat.
Falls nun ein in der Kapelle aufgebahrter Scheintoter zu neuem Leben erwachen sollte und durch seine Bewegungen an der Schnur zog, die ihn mit dem Rettungswecker verband, ertönte sogleich ein lautes Klingelgeräusch, welches den zur Anwesenheit verpflichteten Totengräber alarmierte.
In der Folge wurden nach dem Muster des in Währing verwendeten Weckapparates eine Serie von ähnlichen Vorrichtungen für eine ganze Reihe von Wiener Friedhöfen geschaffen. In späterer Zeit wurden auf den großen Wiener Friedhöfen auch elektrische Weckvorrichtungen installiert. An Berichten über erwachte Scheintote, die auf Grund eines Rettungsweckers gerettet wurden, mangelt es jedoch. Daher muss man die Anbringung dieser Weckgeräte eher als vorbeugende Maßnahme, den Menschen die Angst vor dem Scheintot zu nehmen, beurteilen.
In Wien gibt es auch ein eigenes Bestattungsmuseum.