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KONTAKT:

Bestattung Anna Pein
Obergnas 37
A - 8342 Gnas
Tel.: 03151/2527
Mobil: 0664/9130911
Fax: 03151/51471
anna.pein@bestattungpein.at

 


TODESFALL ZU HAUSE
Folgende Maßnahmen sind zu treffen:

Nehmen Sie Kontakt mit dem Totenbeschauarzt auf.

Vor der Totenbeschau darf an dem Verstorbenen keine Änderung, auch kein Umkleiden vorgenommen werden! Die Totenbeschau erfolgt in der Regel noch am Tag der Anzeige. Halten Sie nach Möglichkeit den Ärztlichen Behandlungsschein sowie Personaldokumente des Verstorbenen bereit. Der Totenbeschauarzt stellt nach der Totenbeschau die Anzeige des Todes aus. Die Anzeige des Todes dient der Beurkundung am Standesamt.

Falls der Totenbeschauarzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen kann, wird der Verstorbene in der Regel nicht freigegeben und eine Obduktion (sanitätspolizeiliche oder gerichtliche) angeordnet.

Nach Abschluß der Totenbeschau und Freigabe des Verstorbenen verständigen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 03151/2527 oder 0664 / 9130911, damit die Abholung des Verstorbenen am Tag der Totenbeschau vorgenommen werden kann.

Beurkundung am Standesamt: Die Beurkundung sollte spätestens einen Tag nach dem Sterbetag erfolgen.

Eine Bestattung kann erst nach erfolgter Totenbeschau und der Beurkundung am Standesamt vorgenommen werden.

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