Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung
der Angehörigen in der Regel durch die dort ansässige österreichische
Vertretungsbehörde (Botschaft).
Nach Erhalt der Todesnachricht müssen die Angehörigen
über das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Ballhausplatz 2, 1010 Wien, Tel.: (01) 53115 / 0)
die Versargung und die Überführung des Verstorbenen nach Österreich in Auftrag geben.
Die Kosten der Überführung sind von den Angehörigen zu tragen, es sei denn,
der Verstorbene hat am Sterbeort schon vor seinem Ableben die entsprechenden Maßnahmen getroffen.
Für die Abwicklung und die Organisation der Überführung aus dem Ausland stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.