Nach dem Begräbnis
Folgende Punkte sollten nach dem Begräbnis beachtet werden:
Sterbegeldansprüche:
Einige Krankenkassen, Pensionskassen, Gewerkschaften und Vereine gewähren unter bestimmten Bedingungen Bestattungskostenbeiträge beziehungsweise Sterbegelder. Nähere Informationen holen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde ein.
Hinterbliebenenpension:
Die Witwen-, Witwer- und Waisenpension muss bei jenem Versicherungsträger beantragt werden, bei dem der Versicherte in den letzten Jahren 15 Jahren überwiegend versichert war.
Verlassenschaftsabhandlung:
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Der Notar des zuständigen Gerichts lädt die Hinterbliebenen zirka zwei bis drei Wochen nach dem Sterbefall zur Todesfallsaufnahme ein.
Verträge, Verpflichtungen, Mitgliedschaften:
Alle Verpflichtungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten eingegangen ist, müssen gelöst oder geändert werden:
Pensions-, Witwenversicherung...
Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
Löschung von Daueraufträgen bei Geldinstituten
Abänderung von Bausparverträgen, Versicherungsverträgen
Abmeldung der Rundfunk- und Fernsehgebühren
Abmeldung des Gas- und Strombezuges
Abmeldung des Telefons
Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften