Trauerfeier
Möglicher Ablauf einer Erdbestattung:
1. Gebet
2. Gesangliche und / oder musikalische Darbietung
3. Einsegnung, Nachruf
4. Kondukt (Trauerzug) von der Aufbahrungshalle zur Kirche
5. Trauerfeier
6. Kondukt zum Friedhof
7. Ende der Trauerfeier am Grab
Möglicher Ablauf einer Feuerbestattung (Kremationsfeier):
1. Gebet
2. Einsegnung, Nachruf
Hier kann von den Angehörigen gewählt werden ob die Trauerfeier mit dem Sarg oder bereits der Urne durchgeführt werden soll.
Es ist notwendig mit dem Bestatter bzw. dem zuständigen Geistlichen Rücksprache zu halten.
Möglicher Ablauf einer Urnenbeisetzung:
(nach einer Feuerbestattung)
1. Kurzes Orgelspiel
2. Gedenkminute
3. Kurzes Orgelspiel
4. Kondukt (Trauerzug) zur Grabstelle
5. Ende der Trauerfeier am Grab
Die Parte
Der "Partezettel", die schriftliche Mitteilung über einen Todesfall, fast immer mit der Bekanntgabe von Ort und Zeitpunkt des Begräbnisses verbunden, leitet seinen Namen vom französischen Ausdruck "Faire part", das heißt "anzeigen", ab und dürfte vermutlich Ende des 17. Jahrhunderts entstanden sein.
Form und Inhalt der Partezettel haben, dem Zeitgeschmack entsprechend, Veränderungen erfahren. Die geprägten oder stark verzierten Ränder sind immer seltener geworden, und die starre Formulierung der Texte wurde mehr den persönlichen Verhältnissen angepasst.
Wenn Sie es wünschen sind wir gerne bei der Textgestaltung behilflich. Sollten Sie eine Bildparte wünschen, so vergessen Sie bitte nicht ein entsprechendes Foto zu der der Anmeldung eines Todesfalles mitzubringen.
Trauer und Kondolenz
Trauerkleidung und Trauerzeit:
Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde zwischen "tiefer" und "gewöhnlicher" Trauer unterschieden und je nach Verwandtschaftsgrad des Verstorbenen die Trauerzeit festgelegt. In der heutigen Zeit ist es jedem Einzelnen überlassen, ob er seine Trauer durch das Tragen schwarzer Kleidung oder in anderer Form zum Ausdruck bringen will.
Kondolenz:
Kondolenzbesuche sollten in der Regel nur dann abgestattet werden, wenn es von den Hinterbliebenen erwünscht ist. Sein Beleid kann jeder Empfänger einer Todesanzeige auch durch ein Kondolenzschreiben oder die persönliche Teilnahme an der Trauerfeier ausdrücken.
Traueranzeige:
Die schriftliche Mitteilung über einen Todesfall wird im deutschen Sprachraum auch "Partezettel" (regional auch "Parte") genannt und leitet sich vom französischen Begriff "Faire part" (="anzeigen") ab. Der Partezettel informiert die Hinterbliebenen üblicherweise über den Ort und den Zeitpunkt des Begräbnisses. Wir helfen Ihnen gerne bei der Formulierung der Partentexte.
Gedenkbilder:
Gedenkbilder, auch "Sterbebildchen" genannt, dienen der Erinnerung an den Verstorbenen und werden meist im Rahmen des Begräbnisses verteilt oder nach der Trauerfeier als Danksagung an die Trauergäste versandt.
Blumenspendeablöse:
Dem Verstorbenen gewidmete Blumenspenden können als Zeichen des Gedenkens und der Verehrung gewissen Trost für die Hinterbliebenen bieten. Oft findet man auf der Parte jedoch den Hinweis, von Blumenspenden abzusehen und an deren Stelle eine Geldspende an eine bestimmte Organisation zu überweisen.